SUT Simulated Use Test GmbH
Efficacy Determination for Disinfectants (PT 2, 5 & 11) according to ECHA Guideline

Wirksamkeitstest für Desinfektionsmittel nach ECHA Guideline (PT 2, 5 & 11)


Desinfektionsmittel (Biozide) zur Desinfektion von Trinkwasser (Produktart 5), Badebeckenwasser (Produktart 2) und Kühl- und Verfahrenssystemen (Produktart 11) sind gemäß EU-Biozidverordnung 1.) zulassungspflichtig. Produkte müssen für die Zulassung eine ausreichende Wirksamkeit nach definierten Testkriterien nachweisen, die in der ECHA Guideline 2.) festgelegt sind. Die SUT Simulated Use Test GmbH bietet den Wirksamkeitstest nach ECHA Guideline an.

Dieser Simulated Use Test wird an einem dafür entwickelten Teststand (Desinfektionsmittelteststand) durchgeführt, der nach dem Durchflussprinzip arbeitet. Der Test wird somit genau nach den Vorgaben der Guideline, wie pH, DOC, Temperatur, Kontaktzeiten, etc. sowie mit den definierten Mikroorganismen (Eschericha coli, Enterococcus faecium, Bacteriophagen MS2, PRD1) durchgeführt.




Prüfberichte zur Wirksamkeit Ihres Desinfektionsmittels

Nach Durchführung des Wirksamkeitstests wird ein Prüfbericht erarbeitet, der im Rahmen der Zulassung von Biozidprodukten der zuständigen Behörde (bsp. Bundesstelle für Chemikalien an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)) vorgelegt werden kann. Unser Angebot richtet sich somit insbesondere an Hersteller oder Vertrieb von zulassungspflichtigen Desinfektionsmitteln nach EU-Biozidverordnung.

Wir haben langjährige Erfahrung bei der Ermittlung der mikrobiologischen Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln im Trink- und Badebeckenwasser. 



Das zugrundeliegende Verfahrensprinzip wird auch als Simulated Use Test für Produkte im Badebeckenwasser (Produktart 2) nach der OECD Guidance 3.) (Series on Testing and Assessment Nr. 170; Series on Biocides Nr. 4) empfohlen. Die OECD Guidance findet somit auch Anwendung entsprechend der ECHA-Guideline. 

Auch für diesen Anwendungsfall bieten wir den Test im Durchflussprinzip unter angepassten Betriebsbedigungen, wie kürzere Kontaktzeiten, höhere Temperaturen und mit weiteren Testorganismen an.


1.)  EU-Biozidverordnung: Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Text von Bedeutung für den EWR 

2.)  ECHA Guideline: Guidance-Document der ECHA und UBA: Quantitative determination of the efficacy of drinking water disinfectants; Version: 2013/02 (E)

3.)  OECD Guidance: Guidance Document for Demonstrating Efficacy of Pool and Spa Disinfectants in Laboratory and Field Testing




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